Die Kaufpreisfälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften (MaBv). Demnach teilt sie sich in insgesamt bis zu sieben Kaufpreisraten, die je nach Baufortschritt angefordert werden.

Die erste Kaufpreisrate beträgt 30% des gesamten Erwerbspreises und wird fällig mit Beginn der Erdarbeiten. Zu Ihrer Sicherheit ist vor Fälligkeit der ersten Kaufpreisrate eine Auflassungsvormerkung zu Ihren Gunsten im Wohnungsgrundbuch einzutragen.