Laut Kaufvertrag wird die Eigentumsumschreibung mit Zahlung der letzten Kaufpreisrate beauftragt und vom Grundbuchamt vollzogen. Sobald die Eigentumsumschreibung im Grundbruch vollzogen ist, sind Sie Eigentümer Ihrer Wohnung.
Laut Kaufvertrag wird die Eigentumsumschreibung mit Zahlung der letzten Kaufpreisrate beauftragt und vom Grundbuchamt vollzogen. Sobald die Eigentumsumschreibung im Grundbruch vollzogen ist, sind Sie Eigentümer Ihrer Wohnung.