Laut Kaufvertrag ist die Bezugsfertigkeit spätestens 24 Monate nach Baubeginn zu gewährleisten. Der Baubeginn ist im November 2019 erfolgt. Mit der Bezugsfertigkeit werden das Sonder- und Gemeinschaftseigentum von Ihnen abgenommen und es erfolgt Zug um Zug, analog zur dann fälligen Kaufpreisrate, die Übergabe der Wohnung an Sie.